Leistung 03 · Instandhaltung
Service, Wartung und Dichtheitsprüfung
Dichtheitskontrollen nach EU-Verordnung, Reparatur und Modernisierung bestehender Anlagen – vom Einzelaggregat bis zur Verbundanlage. Auch für Anlagen, die ursprünglich ein anderer Betrieb installiert hat.

Dichtheitskontrolle ist keine Kür
Anlagen mit fluorierten Kältemitteln unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten. Wer sie nicht einhält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern übersieht auch schleichende Verluste: Eine undichte Anlage verliert Kältemittel, kühlt schlechter, zieht mehr Strom und belastet den Verdichter. Bis das auffällt, ist oft schon Schaden entstanden.
Durchführen darf diese Prüfungen nur, wer die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Betrieb und Personal sind bei mir nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zertifiziert – die Nachweise stehen auf der Seite Über uns.
Reparatur gewerblicher Kleinkältegeräte
Neben Klimaanlagen und Kühlzellen übernehme ich die fachgerechte Instandsetzung steckerfertiger Geräte:
- Getränkekühlschränke
- Kühltruhen
- Verkaufskühlung
- Thekenkühlung
- Gewerbliche Kühlschränke
Alle Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben im Bereich Kälte- und Klimatechnik.
Modernisieren statt ersetzen
Nicht jede ältere Anlage muss raus. Oft lohnt sich der Austausch einzelner Komponenten – Regelung, Verflüssiger, Expansionsventil – deutlich mehr als eine komplette Neuanlage. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sage ich Ihnen nach der Bestandsaufnahme. Auch dann, wenn die Antwort lautet: so lassen und weiterlaufen.
Wie oft Ihre Anlage geprüft werden muss
Maßgeblich ist nicht die Füllmenge in Kilogramm, sondern das CO₂-Äquivalent – also Füllmenge mal Treibhauspotenzial des Kältemittels. Die folgende Übersicht dient der Orientierung; das verbindliche Intervall für Ihre Anlage stelle ich beim ersten Termin fest.
| Füllmenge (CO₂-Äquivalent) | Prüfintervall | Mit Leckage-Warnsystem |
|---|---|---|
| unter 5 Tonnen | keine wiederkehrende Prüfpflicht | – |
| ab 5 bis unter 50 Tonnen | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 bis unter 500 Tonnen | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 Tonnen | alle 3 Monate | alle 6 Monate – Warnsystem ist hier Pflicht |
Was Sie davon haben
- Gesetzliche Prüfpflichten werden eingehalten und dokumentiert
- Leckagen werden gefunden, bevor die Anlage Leistung verliert
- Weniger Energieverbrauch, weil die Anlage im Auslegungspunkt läuft
- Längere Lebensdauer von Verdichter und Bauteilen
- Auch für Bestandsanlagen, die ein anderer Betrieb gebaut hat
So läuft die Wartung ab
-
Zustand aufnehmen
Beim ersten Termin wird die Anlage aufgenommen: Kältemittel, Füllmenge, Baujahr, bisherige Dokumentation und der aktuelle Zustand.
-
Prüfen und messen
Dichtheitskontrolle, Kontrolle von Drücken und Temperaturen, Sichtprüfung der Bauteile, Prüfung der Regelung und der Sicherheitseinrichtungen.
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Instandsetzen
Gefundene Mängel werden behoben. Ist ein Bauteil am Ende, sage ich das – und ob sich Reparatur oder Austausch rechnet.
-
Dokumentieren
Sie erhalten die Nachweise, die Sie als Betreiber vorhalten müssen. Das nächste Prüfintervall wird festgehalten.
Häufige Fragen zu Wartung und Prüfung
Wer ist für die Dichtheitsprüfung verantwortlich?
Die Pflicht liegt beim Betreiber der Anlage, nicht beim Installateur. Als Betreiber müssen Sie die Prüfung veranlassen und die Nachweise vorhalten. Durchführen darf sie nur zertifiziertes Personal – diesen Teil übernehme ich für Sie.
Was ist ein CO₂-Äquivalent?
Die Füllmenge des Kältemittels in Kilogramm, multipliziert mit seinem Treibhauspotenzial (GWP). Zwei Anlagen mit derselben Füllmenge können deshalb völlig unterschiedliche Prüfintervalle haben, wenn sie mit verschiedenen Kältemitteln laufen.
Warten Sie auch Anlagen, die ich nicht bei Ihnen gekauft habe?
Ja. Bestandsanlagen anderer Hersteller und Installateure können übernommen werden. Beim ersten Termin nehme ich Zustand und Unterlagen auf, danach läuft die Wartung regulär weiter.
Meine Kühlung ist ausgefallen – was jetzt?
Rufen Sie an. Am Telefon lässt sich oft schon eingrenzen, ob es an der Regelung, an der Stromversorgung oder am Kältekreis liegt. Danach klären wir, wann ich vor Ort sein kann.
Reparieren Sie auch kleine Geräte?
Ja. Getränkekühlschränke, Kühltruhen, Verkaufs- und Thekenkühlung sowie gewerbliche Kühlschränke setze ich ebenfalls instand – steckerfertige Geräte inklusive.
Wartung fällig oder Anlage steht?
Melden Sie sich telefonisch. Bei Ausfällen in der gewerblichen Kühlung möglichst sofort – da zählt jede Stunde.
Direkt anfragen
- Telefon
- 0172 9318805
- info@nissenkaelte.de
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr
- Termine
- Termine nach Vereinbarung. Kein Publikumsverkehr am Betriebssitz.